Ultraleichtflugzeug Gewicht: Wie schwer darf man sein?
Alle Fragen rund um die Gewicht-Einschränken von UL-Flugzeugen
Bedeutet Ultraleichtflugzeug eigentlich, dass ich als Pilot ab sofort ständig hungern muss, um ein maximales Gewicht nicht zu überschreiten? Kann ich im Urlaub überhaupt Gepäck mitnehmen? Was mache ich, wenn ich 1,95 Meter groß bin und somit auch ohne Übergewicht gut und gerne 95 Kilogramm wiege?
Wir nehmen die Antwort bereits jetzt vorweg: Nein, der Gesetzgeber hat reagiert und die zulässige Gesamtabflugmasse deutlich erhöht.
Eine schöne Geschichte aus früheren Zeiten der Ultraleicht-Fliegerei erzählte uns einmal die Ehefrau eines – zugegebermaßen scheinbar sehr gesetzestreuen – Piloten. Wenn sie beide mit dem Flugzeug in Urlaub flogen, durften sie genau 5,7 Kilogramm Gepäck mitnehmen. Sie hatte ein System entwickelt, um alle notwendigen Kleidungsstücke und Hygieneartikel in genau dieser Gewichtsgrenze unterzubringen. Ultraleichtfliegen hatte für sie bereits aus diesem Grund einen Hauch von Abenteuer.
Sicherlich stellte der Gesetzgeber den pflichtbewussten Piloten, der kein Kilogramm Abfluggewicht zu viel auf die Startbahn bringen wollte, gerade in der Vergangenheit auf eine harte Probe. Denn die maximale Abflugmasse von 472,5 Kilogramm stammte aus Zeiten, in den Ultraleichtflugzeuge mehr fliegenden Drachen als Hochleistungs-Sportgeräten ähneln.
Ultraleichtflugzeuge 2024: Besser und Leistungsstärker
Seitdem hat sich in der Flugzeugentwicklung viel getan. Die Maschinen wurden sicherer, besser ausgestattet, komfortabler, bekamen größere Tanks – also wurden sie schwerer. So manch ein modernes Ultraleichtflugzeug bringt mit Ausstattung 330 Kilogramm auf die Waage. Ohne Treibstoff (0,7 kg pro Liter), ohne Pilot, Passagier und Gepäck. Wenn wir bei diesen Leistungsdaten den Prozentanteil der Flugzeuge, die überladen starten, auch nur näherungsweise erraten, wissen wir wie dieses Thema oft bei Piloten in der Vergangenheit gehandhabt wurde.
Wir können es in der Formel zusammenfassen: Ultraleichtflugzeug Gewicht + Treibstoff + Besatzung + Reisegepäck = meist überladen.
Allerdings muss man den modernen Flugzeugkonstruktionen zugestehen, dass sie nicht nur schwerer sind, sondern in vielen Fällen auch für ein höheres Abfluggewicht von ihrer Konstruktion her vorgesehen sind.
Hierauf hat der Gesetzgeber reagiert und die maximale Abflugmasse auf 600 Kilogramm erhöht.
Natürlich nicht per Definition für jedes Flugzeug dieser Klasse, sondern nach eingehender Prüfung für einen bestimmten Flugzeugtyp, ein bestimmtes Flugzeug oder mit Auflagen zur Umrüstung bestimmter Teile verbunden. Diese Regelung macht die Ultraleicht-Fliegerei nicht nur legaler, sondern auch sicherer und zusätzlich deutlich interessanter. Es sind jetzt legal ganz andere Leistungsdaten zu erzielen.
Eine Reisegeschwindigkeit von 230 – 250 km/h bei einer Reichweite von mehr als 1000 Kilometern bei einem Kraftstoffverbrauch von nur 18 Litern pro Stunde sind jetzt auf legale Art Wirklichkeit geworden und sorgt dafür, dass diese Flugzeugklasse momentan extrem innovativ ist und ständige Neuerungen und Optimierungen erlebt.
Es bleibt abzuwarten, ob es noch mehr als 5 Jahre dauern wird, bis man völlig selbstverständlich komfortabel und legal mit mehr als 300 km/h Reisegeschwindigkeit in Ultraleichtflugzeugen fliegt.
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